§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der Hundeschule Hunde-Artig / Christine Riegel (nachfolgend auch Trainerin genannt), 66482 Zweibrücken.
Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Hunde-Artig erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
Mit der ersten Terminvereinbarung oder Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hundeschule Hunde-Artig gelten diese AGB vom Kunden (nachfolgend auch Teilnehmer genannt) als angenommen.
Veröffentlichung der AGB
Die AGB können auf der Internetseite unter www.hunde-artig.net angesehen werden. Die AGB gelten als wirksam, sobald diese auf der Internetseite der Hundeschule Hunde-Artig veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichung neuer AGB verlieren die alten ihre Gültigkeit. Kunden müssen sich selbstständig über die aktuell geltenden und ergänzenden AGB informieren.
§2 Leistungen
Die Hundeschule Hunde-Artig bietet Dienstleistungen im Bereich der Hundeerziehung, Hundesport und Hundeverhaltenstherapie in Einzel- und Gruppentraining, sowie Veranstaltungen (Kurse, Workshops und Schnuppertraining).
§3 Erstgespräch
Vor dem ersten gemeinsamen Training findet vor Ort bei den Hundehaltern ein persönliches Erstgespräch statt. Es dient zum Kennenlernen, Hintergrundinformationen rund um den Hund zu sammeln, gemeinsam mit dem Halter Trainingsziele zu definieren und die passenden Trainingsansätze zu ermitteln. Das persönliche Erstgespräch hat eine Dauer von ca. 60 Minuten. Hundehalter und Trainerin entscheiden nach dem Erstgespräch gemeinsam über ein zukünftiges Training.
§4 Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen für Erstgespräche, Beratungen und Einzeltraining erfolgen telefonisch oder schriftlich. Vereinbarte Termine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung der Vergütung, laut der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste.
§5 Teilnahmebedingungen
(1) Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen aktuellen und vollständigen Impfschutz (oder Titer-Nachweis) verfügen.
Welpen altersentsprechend.Ein entsprechender Nachweis ist der Trainerin vor Beginn des Trainings / der Veranstaltung vorzulegen.
(2) Wenn eine Hündin läufig ist, muss dies der Trainerin vor Beginn der Trainingsstunde mitgeteilt werden. Die Trainerin entscheidet
daraufhin über das weitere Vorgehen oder über die weitere Teilnahme.
(3) Körperliche Einschränkungen (Schmerzen, chron. Erkrankungen, usw.) bei Teilnehmern oder Hunden sind der Trainerin unverzüglich
mitzuteilen.
(4) Bei ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist eine Teilnahme am Training /einer Veranstaltung nicht möglich.
(5) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ein entsprechender Nachweis ist der
Trainerin vor Beginn des Trainings / der Veranstaltung vorzulegen.
§6 Haftung
(1) Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber der Hundeschule Hunde-Artig / der Trainerin sind ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme an Trainings-/ Therapiestunden und Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.
(3) Die Hundeschule Hunde-Artig / die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen- Vermögens- oder Sachschäden.
(4) Kommt es während der Trainings-/Therapiestunden und Veranstaltungen zu Unfällen/ Vorfällen, jeglicher Art, gegenüber Menschen
oder Hunden / Tieren (auch außenstehende!), trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung und übernimmt sämtliche dadurch
entstehende Schäden.
(5) Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer über die Haftungsausschlüsse in Kenntnis zu setzen.
(6) Das Betreten des Übungsgeländes, sowie das Training auf öffentlichen Flächen oder beim Hundehalter/in erfolgt auf eigenes Risiko.
Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.
§7
Anmeldung Einzeltraining
Werden
nach dem Erstgespräch weitere Leistungen der Hundeschule Hunde-Artig in Anspruch genommen, bedarf es einer schriftlichen Anmeldung. Diese stehen auf der Seite "Formulare" als PDF zum Download
bereit. Die Anmeldung ist zu Beginn der ersten Trainingsstunde, komplett ausgefüllt, der Trainerin auszuhändigen.
§8 Anmeldung Gruppentraining
Eine Teilnahme am Gruppentraining ist nur nach einem vorhergehenden Erstgespräch und evtl. Einzeltraining möglich.
(1) Der Vertrag für das Gruppentraining beginnt mit dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Datum und hat eine Mindestlaufzeit von
2 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, sofern er nicht 30 Tage zum Monatsende vorher
gekündigt wird.
(3) Kündigungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen persönlich unterschrieben sein. Kündigungen per E-Mail,WhatsApp
oder telefonisch sind unwirksam.
(4) Die Hundeschule Hunde-Artig behält sich vor für mindestens 6 Wochen pro Kalenderjahr das Training (für Fortbildung und Urlaub)
auszusetzen oder einen reduzierten Stundenplan anzubieten. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht, den Monatsbeitrag zu reduzieren
bzw. diesen nicht zu leisten.
(5) Die Hundeschule Hunde-Artig bemüht sich die Unterrichtstermine einzuhalten (ausgenommen sind eventuelle Notfälle oder
Krankheit). Ist dies der Fall werden Ersatztermine angeboten.
(6) Der Monatsbeitrag ist auch dann komplett zu entrichten wenn ein Teilnehmer, z.B.wegen Urlaub,Krankheit, o.ä.,nicht am
Gruppentraining teilnimmt,da der Gruppenplatz immer für einen Monat gesichert ist.
(7) Der Vertrag ist nicht auf andere Hunde und Menschen übertragbar.
§9 Anmeldung für Veranstaltungen
Anmeldungen für Veranstaltungen (Kurse, Workshops, Schnuppertraining) erfolgen über das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite der Hundeschule Hunde-Artig. Die Anmeldung ist verbindlich.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht wird eine Warteliste erstellt oder wenn möglich ein weiterer Termin angeboten.
Ausschreibungen für Veranstaltungen werden auf der Internetseite der Hundeschule unter Termine veröffentlicht.
§10 Vergütungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Vergütungen an die Hundeschule Hunde-Artig / die Trainerin zu entrichten.
Der Anspruch auf Zahlung der kompletten Vergütung an die Hundeschule Hunde-Artig/ die Trainerin bleibt auch dann bestehen wenn ein Teilnehmer
- vorzeitig das Training- oder eine Therapie abbricht
- Termine kurzfristig absagt
- trotz Terminvereinbarung zu einem Termin oder nach Anmeldung zu einer Veranstaltung nicht erscheint
- eine Veranstaltung vorzeitig abbricht
- nur teilweise an einer Veranstaltung anwesend ist
Der Teilnehmer hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilmäßig, von bereits gezahlten Vergütungen.
§11 Zahlungsmodalitäten
- Barzahlung direkt nach erbrachter Leistung für Beratungen, Erstgespräche, Einzeltraining und Verhaltenstherapien
- Barzahlung der kompletten Vergütung für vergünstigte Trainingspakete mit der ersten Terminvereinbarung.
- Barzahlung des Monatsbeitrages für Gruppentraining bis spätestens zum 28. für den Folgemonat.
- Veranstaltungsvergütungen sind im Voraus mit der Anmeldung zu bezahlen.
Vergütungen richten sich nach den aktuell gültigen Preisen oder für Veranstaltungen laut Ausschreibung. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht aus gewiesen.
§12 Hindernisse vonseiten der Teilnehmer
(1) Absage Termine / Stornogebühren
Erst-/
Beratungsgespräche, Einzeltraining / Therapiestunden
Wird ein Termin weniger als 24 Stunden, unabhängig von den Gründen,vor Beginn abgesagt, bleibt der Teilnehmer im Sinne der
§§611,615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel kurzfristig nicht neu vergeben werden können.
Die Hundeschule ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.
Für Gruppentraining ist, aufgrund des Monatsbeitrages, nur eine Info über die Nichtteilnahme nötig. Der Monatsbeitrag bleibt bestehen
bzw. wird nicht reduziert.
(2) Tritt der Teilnehmer von einer gebuchten Veranstaltung zurück werden, unabhängig von den Gründen des Rücktritts, folgende
Stornogebühren berechnet
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Hundeschule Hunde-Artig. Nur zur Information wird auf die Möglichkeit des Teilnehmers verwiesen, einen Ersatzteilnehmer benennen zu können. Eine Verpflichtung zur Benennung eines solchen Ersatzteilnehmers besteht jedoch nicht.
§13 Hindernisse der Hundeschule
(1) Die Hundeschule Hunde-Artig / die Trainerin behält sich vor, Trainingstermine in zwingenden Fällen zu verschieben
und Ersatztermine anzubieten
(2) Absage / Verschiebung von Veranstaltungen
Die Hundeschule Hunde-Artig behält sich vor Veranstaltungen abzusagen
§14 Trainings – und Veranstaltungsorte
(1) Trainingsorte werden von der Hundeschule Hunde-Artig / der Trainerin individuell bestimmt.
(2) Veranstaltungsorte werden mit der Anmeldebestätigung zur jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.
§15 Trainingsgelände
Das Trainingsgelände ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
Hundekot und jeglicher eigener Müll ist unaufgefordert vom Verursacher/in ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. mitzunehmen.
Die Kotaufnahmepflicht der einzelnen Gemeinden und Städte ist zu beachten.
Alle auf dem Trainingsgelände befindlichen Trainings-/ Übungsgeräte sind ausschließlich für Hunde zugelassen und nur nach Absprache mit der Trainerin zu nutzen. Das Betreten dieser ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
Beschädigt oder zerstört ein Hund Gerätschaften oder Teile des Übungsgeländes wie Zaun, Tor, Übungsmaterial etc., so ist der Halter für die Begleichung des Schadens anhand seiner Haftpflichtversicherung verantwortlich.
§16 Trainingsbedingungen
Die Hundeschule Hunde-Artig steht für ein faires, gewaltfreies Hundetraining und hält sich an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes.
Gewaltsame Einwirkungen, Schreckreize und die Anwendung schmerzverursachender Mittel am Hund sind absolut verboten.
Die Teilnehmerzahl für Gruppentraining, Kurse, Workshops und Schnuppertraining beträgt
§17 Trainingserfolg
Es wird keine Garantie für die Erreichung von Kurs-/ Unterrichtszielen seitens des Hundes oder Hundehalters übernommen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer/in abhängig ist.
§18 Nutzungsrechte von Trainings– und Veranstaltungsinhalten
Alle angebotenen Leistungen der Hundeschule Hunde-Artig sind ausschließlich für Endkunden.
Die Inhalte, Trainingsanleitungen und schriftliche Unterlagen sind ausschließlich zur eigenen privaten Nutzung anzuwenden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
§19 Foto- und Filmmaterial
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zu Foto- und Filmaufnahmen, die die Hundeschule Hunde-Artig / die Trainerin erstellt und auf öffentlichen Veranstaltungen (Vortragsabenden, Seminaren, o.ä.) zeigt sowie für Marketingmaßnahmen (Website, Flyer, Facebook-Seite o.ä.) nutzt.
Die Teilnehmer treten damit automatisch die Nutzungsrechte für das Foto- bzw. Filmmaterial an die Hundeschule Hunde-Artig ab.
Die Teilnehmer können der Verwendung jederzeit schriftlich wiedersprechen.
Der
Teilnehmer beachtet, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen des Trainings oder von anderen Veranstaltungen nur nach ausdrücklicher Genehmigung von der Hundeschule Hunde-Artig erstellt
werden dürfen. Eine Veröffentlichung ist jedoch nicht gestattet.
§20 Hinweis zur Datenerfassung
Personenbezogene Daten werden von der Hundeschule Hunde-Artig nur für den internen Gebrauch erhoben und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die personenbezogenen Daten werden nur für die Kommunikation wie z.B. Rücksprache, Terminabsprache, etc. mit den Teilnehmern verwendet.
§21 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§22 Salvatorische Klausel
Sollten aufgrund rechtlicher Vorgaben einzelne Klauseln der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt
(Aktuelle AGB Stand 01.01.2024)